§ AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 1. Januar 2021)


§1 ALLGEMEINES
Urlaubsparker wurde im Jahr 2007 geründet
Inhaber ist: Gabriela Popa

§2 KAUFBEDINGUNG/ ANMELDUNG
Alle natürlichen und juristischen Personen, die über 18 Jahre alt bzw. deren handlungsberechtigte Personen und uneingeschränkt geschäftsfähig sind, haben die Möglichkeit unseren Service zu buchen. Die Zahlung für unseren Service ist bis eine Woche vor Abflug per Überweisung, oder am Abflugtag in bar zu leisten. Mit der Buchungsbestätigung bzw. Zahlung gehen sie einen Dienstleistungsvertrag mit Urlaubsparker ein. Mit der Buchung und/ oder Zahlung erkennt der Kunde unsere AGB an. Ändern sich ihre Daten nach Kontaktaufnahme vor dem Abflug, so sind sie verpflichtet uns dies unverzüglich mitzuteilen.

§3 VERTRAGSGEGENSTAND
Der Vertragsgegenstand beinhaltet den Hin- und Rücktransport des PKW zum Parkplatz Flughafen Stuttgart und die Unterbringung des Kraftfahrzeugs zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen. Die Fahrzeuge werden entweder auf unserem sowie Ausweichplätzen geparkt. Urlaubsparker übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Kunden eingebrachten Gegenstände. Der Kunde berechtigt Urlaubsparker zum Zwecke der Kfz-Überführung mit dessen Fahrzeug bis zum genannten Parkplatz/ Parkhaus vom Stuttgarter Flughafen und bei Abholung wieder zurückzufahren. Für ggf. dazu gebuchte Zusatzservices wird Urlaubsparker berechtigt, z.B. zur Tankstelle oder Waschstraße zu fahren. Urlaubsparker schließt zudem eine Versicherung für den oben genannten Weg ab. Weitere Fahrten sind nicht zulässig.

§4 SERVICE- UND BUCHUNGSZEITEN

Unseren Service gibt es täglich von 03:30 Uhr bis zur letzten Landung

  • Letzte Fahrzeugannahme findet um 21:00 Uhr statt
  • Späteste Fahrzeugrückgabe ist um 01:00 Uhr
  • Danach nur nach vorheriger Absprache

Abweichende Zeiten an Weihnachten und zum Jahreswechsel

  • Am 24.12. schliesst unser Service um 18:00 Uhr
  • Am 25.12. öffnet unser Service um 12:00 Uhr
  • Am 31.12. schliesst unser Service um 18:00 Uhr
  • Am 01.01. öffnet unser Service um 12:00 Uhr

Die Übergabe des Fahrzeugs wird schriftlich vereinbart und durch Unterschrift auf der vom Kunden mitgebrachten Buchungsbestätigung bestätigt.

§5 PREISE
Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste und werden bei der Buchungsbestätigung schriftlich mitgeteilt. Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer, und werden von Urlaubsparker ausgewiesen. Die Preise sind im Internet tagesaktuell abzulesen.

§6 TERMINIERUNG
Im Vorfeld ist mit der Disposition Kontakt aufzunehmen, um den Termin abzusprechen. Hierbei werden ihre Daten aufgenommen. ( d. h. Name, Anschrift, Email oder Tel.-Nr., sowie die Flugdaten, Kfz-Kennzeichen, Typ und Farbe des Fahrzeugs, wie auch die Kasko/ Haftpflichtversicherung bei welcher das Fahrzeug versichert ist). Es ist weiterhin eine Mobilfunk-Nummer anzugeben unter der sie unterwegs zu erreichen sind. Schalten sie das Mobiltelefon unbedingt sofort bei Rückankunft am Flughafen ein. Die Terminbuchung wird mit Auftragsbestätigung verbindlich. Der Kunde muss die Auftragsbestätigung prüfen und Urlaubsparker eine Lesebestätigung zukommen lassen. Sollten Änderungen eintreten, sind diese unverzüglich an Urlaubsparker weiterzugeben. Sollten durch verfrühtes Eintreffen des Kunden am Flughafen Parkgebühren entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen. Wenn ein Kunde ohne vorherige Stornierung der Buchung zur Übergabe nicht erscheint, hat dieser die gesamten Servicegebühren an Urlaubsparker zu entrichten. Bei Rückankunft muss das Fahrzeug zum vereinbarten Termin vom Kunden entgegengenommen werden, es sei denn der Kunde hat aufgrund von Änderung des Flugplans einen neuen Termin mit Urlaubsparker vereinbart. Sollte dies nicht der Fall sein, ist Urlaubsparker berechtigt das Fahrzeug des Kunden im Parkhaus am Flughafen zu parken. Die Gebühr dafür trägt der Kunde. Bei Rückkehr ist nach Erhalt ihres Gepäcks sofort mit Urlaubsparker Kontakt aufzunehmen. Sollte der Kunde nach der Landung sein Gepäck nicht binnen 1 Stunde erhalten haben, muss dieser den Fahrer telefonisch darüber informieren. In diesem Fall kann es zu Wartezeiten für den Kunden kommen und es können weitere Parkgebühren entstehen, die vom Kunden zu tragen sind.

§7 HAFTUNG
Zwei Optionen gelten nachfolgend für den Parkplatz, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wird eine nicht wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt, beschränkt sich die Haftung von Urlaubsparker auf den vorhersehbaren, vom Nutzer nachzuweisenden Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Vom Haftungsausschluss unberührt bleibt die Haftung von Urlaubsparker wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von Urlaubsparker verschuldete, wird ausgeschlossen. Sollten Schäden, die der Haftpflicht des Fahrzeughalters unterliegen, am Fahrzeug auftreten, so gehen diese auf den Fahrzeughalter über. Urlaubsparker übernimmt keine Haftung bei Hagelschäden und sonstigen Unwetterschäden. Haftpflichtschäden beim Unfallgegner werden nur über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters abgewickelt. Bei inkorrekten Angaben zum Fahrzeugversicherungsschutz übernimmt Urlaubsparker generell keine Haftung. Weiterhin schließt Urlaubsparker die Haftung für inkorrekte Buchungsbestätigungen aus, da die Buchungsbestätigung vom Kunden auf Richtigkeit über prüft werden muss. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Urlaubsparker nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Hauptpflicht). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen,
b) bei Personenschäden,
c) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben, und
d) nach dem Produkthaftungsgesetz.
Urlaubsparker haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Diebstahl. Ebenso übernimmt Urlaubsparker keine Haftung für kleine Kratzer und geringe Lackschäden/ Steinschläge , Dellen , Felgen oder Reifenschäden, da diese oft durch Verschmutzungen der Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Es wird jedoch bei Übergabe ein Übergabeprotokoll verfasst, welches jedoch nicht zur Folge hat, dass die oben genannte Klausel hierdurch ausgeschlossen wird. Dieses dient lediglich der Feststellung des Allgemeinzustandes des Fahrzeugs. Sollte ein Fahrzeug Startprobleme haben, ist der Kunde verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu treffen. Für technische oder mechanische Defekte eines Fahrzeuges nach Fahrzeugabgabe oder vor Fahrzeugrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine erforderliche Reparatur übernimmt der Kunde. Urlaubsparker haftet nicht für daraus resultierende Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien fahrunfähig sind, können ggf. von Urlaubsparker durch Starthilfe in Gang gesetzt werden. Es besteht aber kein Anspruch darauf, und es besteht auch keine Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit bzw. Batteriewechsel. Urlaubsparker haftet generell nicht für Schäden die durch Fremdeinwirkung auf dem Parkplatz auftreten.

§8 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist Esslingen am Neckar.

§9 DATENSCHUTZ
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Urlaubsparker auf Datenträgern gespeichert werden. Der Nutzer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Urlaubsparker selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung unserer Datenschutzerklärung, des Bundesdatenschutz-Gesetzes(BDSG), des Telemediengesetzes (TMG).

§10 WIDERRUFSBELEHRUNG
Der Kunde sowie auch Urlaubsparker können ihre Vertragserklärung bis 48 Std. vor Abflug ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf des Kunden ist zu richten an:
Urlaubsparker Gabriela Popa, Stuttgarter Strasse 120, 70771 Leinfelden-Echterdingen post@urlaubsparker.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Urlaubsparker behält sich vor eine Rücktrittsgebühr vom Kunden einzubehalten, die sich wie folgt darstellt: Bis 48 Std. vor Abreise kostenfrei, danach wird eine Rücktrittspauschale von 15,00 EUR erhoben. Liegt keine Stornierung vor und der Termin wird vom Kunden nicht wahrgenommen, wird der Gesamtbetrag fällig. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit dem Empfang des Widerrufs bzw. Rücktritts.
[Ende der Widerrufsbelehrung]

Aktualisiert am 24.04.2021